Aus gegebenem Anlass werden hiermit die Grundstückseigentümer oder Verfügungsberechtigten

der bebauten und unbebauten Grundstücke innerhalb der Ortslage aufgefordert, ihrer Straßen-

reinigungspflicht und dem Rückschnitt von überhängenden Ästen und Hecken in den Gehweg

oder die Straße nachzukommen. Wir weisen darauf hin, dass dieser Appell sowie die Ver-

pflichtung auch an die Eigentümer der unbebauten Grundstücke innerhalb der Ortslage gerichtet

ist. Bitte achten Sie darauf, das Kehricht nicht in den Straßeneinlauf gelangt, da sonst die

Gefahr einer Überschwemmung bei starken Regenfällen auftreten kann. Bei überhängenden

Ästen im Bereich der Straßenlampen ist darauf zu achten, dass das Lichtfeld nicht beeinträchtigt

 wird. Nach unserer Straßenreinigungssatzung erstreckt sich die Verpflichtung auf die Fahrbahn,

einschließlich der Gehwege und der Straßenrinnen. Wir würden uns freuen, wenn durch diese

Hinweise die bisher Säumigen zur Verbesserung der Sauberkeit unseres Ortes angeregt werden

 und ihrer Pflicht regelmäßiger nachkommen. Ein großes Lob all denen, für die es eine Selbst-

verständlichkeit ist, im Sinne des Allgemeinwohls ihr Grundstück entlang der Straße in einem

tadellosen Zustand zu halten.

 

Thilo Schmitt

Ortsbürgermeister