Aus gegebenem Anlass werden hiermit die Grundstückseigentümer oder Verfügungsberechtigten der bebauten und unbebauten Grundstücke inner-
halb der Ortslage aufgefordert, ihrer Straßenreinigungspflicht und dem Rückschnitt von überhängenden Ästen und Hecken in den Gehweg oder
die Straße nachzukommen. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass dieser Appell sowie die Verpflichtung auch an die Eigentümer der unbebauten Grund-
stücke innerhalb der Ortslage gerichtet ist. Bitte achten Sie darauf, dass Kehricht nicht in den Straßeneinlauf gelangt, da sonst die Gefahr einer
Überschwemmung bei starken Regenfällen auftreten kann. Bei überhängenden Ästen im Bereich der Straßenlampen ist darauf zu achten, dass das Lichtfeld
nicht beeinträchtigt wird. Nach unserer Straßenreinigungssatzung erstreckt sich die Verpflichtung auf die Fahrbahn, einschließlich der Gehwege und der
Straßenrinnen. Wir würden uns freuen, wenn durch diese Hinweise die bisher Säumigen zur Verbesserung der Sauberkeit unseres Ortes angeregt werden
und ihrer Pflicht regelmäßiger nachkommen. Ein großes Lob all denen, für die es eine Selbstverständlichkeit ist, im Sinne des Allgemeinwohls ihr Grundstück
entlang der Straße in einem tadellosen Zustand zu halten.
Thilo Schmitt
Ortsbürgermeister
Vertretung des Ortsbürgermeisters
In der Zeit vom 27.07.2024 bis einschließlich 03.08.2024 werde ich vom Ersten Beigeordneten,
Herrn Markus Schröder, Bahnhofstraße 8A, Telefon 0151/12109163, vertreten.
Ihr/Euer Ortsbürgermeister
Thilo Schmitt
- Sitzung des Ortsgemeinderates Urmersbach am 18.07.2024
Verpflichtung der Ratsmitglieder gem. § 30 Abs. 2 Gemeindeordnung (GemO) durch den geschäftsführenden Ortsbürgermeister.
Ernennung des ehrenamtlichen Ortsbürgermeisters gem. § 54 Abs. 1 GemO durch den geschäftsführenden 1. Beigeordneten
Geschäftsführender 1. Beigeordneter Gilbert Schopp, Ortsbürgermeister Thilo Schmitt, Beigeordneter Benedikt Oster (VG Kaisersesch)
Wahl der ehrenamtlichen Beigeordneten, Ernennung, Vereidigung und Einführung in das Amt durch den Ortsbürgermeister
1.Beigeordneter Markus Schröder, Ortsbürgermeister Thilo Schmitt, Beigeordneter Thomas Weber
In Würdigung der Verdienste um das Gemeinwesen während einer kommunalpolitischen ehrenamtlichen Tätigkeit wurden Markus
Schröder, Thilo Schmitt, Gilbert Schopp, Markus Kusterer und Heidi Weber Ehrenurkunden des Gemeinde- und Städtebundes
Rheinland-Pfalz überreicht.
Markus Schröder, Beigeordneter Benedikt Oster, Thilo Schmitt, Gilbert Schopp, Markus Kusterer (Heider Weber fehlt auf dem Foto)
Verabschiedung des 1. Beigeordneter Gilbert Schopp und Beigeordneter Oliver Berressem
Beigeordneter Benedikt Oster, Gilbert Schopp, Oliver Berressem, Ortsbürgermeister Thilo Schmitt
Defibrillator
Liebe Mitbürgerinnen,
liebe Mitbürger,
mit finanzieller Unterstützung der Raiffeisenbank Eifeltor eG, der Westenergie AG und eines privaten Spenders konnte auch in
unserer Ortsgemeinde ein Defibrillator installiert werden.
Leben retten, das kann mit dem Einsatz des Defibrillators (Defi) nun auch in unserer Gemeinde erfolgen. Die Bedienung ist
einfach und selbsterklärend. Das Gerät leitet akustisch und visuell durch die Rettungsmaßnahme. Damit ist auch für Laien die
Nutzung bei einem Verdacht auf Herzstillstand möglich.
Der Defi ist frei zugänglich, mit einem grünen Schild AED gekennzeichnet und befindet sich in unserer Gemeinde in der
Hauptstraße 10 am Gemeindehaus neben dem Eingangstor des Feuerwehrtraktes (siehe Foto).
Ihr/Euer
Ortsbürgermeister Thilo Schmitt
Hier finden Sie ein Rettungskurzanleitung!
Sanierungsgebiet Urmersbach
Neben der Dorferneuerung und dem Leerstandsmanagement ist die Ausweisung von Sanierungsgebieten im Sinne des § 142 Baugesetzbuch ein adäquates Instrument
für die Ortsgemeinden, um ihren Ortskern fit zu machen und städtebauliche Qualität in den Ort zu bringen. Zudem gibt es für Grundstückseigentümer und somit auch für Ansiedlungs-
willige und potenzielle Investoren neben der Beseitigung städtebaulicher Missstände in Sanierungsgebieten steuerliche Anreize, um in die (ortsbildgerechte) Sanierung der Gebäude
zu investieren. Gleichzeitig ist ein Sanierungsgebiet ein Verkaufsargument bei der Wiedernutzung eines Gebäudes.
Weitere Informationen finden Sie unter dem Menue "Sanierungsgebiet"
Förderung des Erwerbs von Altbauten „Jung kauft Alt – junge Menschen kaufen alte Häuser“
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Der Ortsgemeinderat Urmersbach möchte dem Leerstand in der Gemeinde aktiv entgegenwirken und hat Richtlinie zur Förderung des Erwerbs von Altbauten „Jung kauft Alt – junge Menschen kaufen alte Häuser“ in gewachsener Umgebung zu erleichtern, fördert die Ortsgemeinde Urmersbach nach eigenem Ermessen und eigenen Kräften den Erwerb von Altbauten nach folgenden Bestimmungen: |
Ein entsprechender Antrag steht hier zum Download bereit! |
an der Schutzhütte in Urmersbach. |
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Das Backes wurde in früheren Tagen zum Backen von Brot und Kuchen genutzt. Während man auf die Backwaren wartete, wurde über „dies und das“ geredet! |
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Terminvereinbarungen unter: | Fragen zum Anheizen/Starthilfe: |
Ortsbürgermeister |
Markus Schröder
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Viel Spass beim Backen! |