Neben der Dorferneuerung und dem Leerstandsmanagement ist die Ausweisung von Sanierungsgebieten im Sinne des § 142 Baugesetzbuch ein adäquates Instrument für die Ortsgemeinden, um ihren Ortskern fit zu machen und städtebauliche Qualität in den Ort zu bringen. Zudem gibt es für Grundstückseigentümer und somit auch für Ansiedlungswillige und potenzielle Investoren neben der Beseitigung städtebaulicher Missstände in Sanierungsgebieten steuerliche Anreize, um in die (ortsbildgerechte) Sanierung der Gebäude zu investieren. Gleichzeitig ist ein Sanierungsgebiet ein Verkaufsargument bei der Wiedernutzung eines Gebäudes.
WICHTIGER HINWEIS für die Bürgerschaft/Grundstückseigentümer:
Mit der Sanierungsmaßnahme darf nicht ohne Weiteres begonnen werden.
Es muss eine Vereinbarung über die Sanierungsmaßnahme mit der Ortsgemeinde abgeschlossen werden.
Weitere Informationen erhalten Sie auch bei Ihrem Ortsbürgermeister Thilo Schmitt, Telefon: 0152 / 04501665; E-Mail:
oder bei dem zuständigen Sachbearbeiter in der Verbandsgemeindeverwaltung Kaisersesch (Jan Lampen | Telefon: 02653 9996-311| E-Mail:
Vorbereitende Untersuchungen, Rahmenplan und Würdigung Sanierungsgebiet Urmersbach |