Aufruf zur Straßenreinigung und zum
Rückschnitt von überhängenden Ästen!

Aus gegebenem Anlass werden hiermit die Grundstückseigentümer oder Verfügungsberechtigten der bebauten
und unbebauten Grundstücke innerhalb der Ortslage aufgefordert, ihrer Straßenreinigungspflicht und dem
Rückschnitt von überhängenden Ästen und Hecken in den Gehweg oder die Straße nachzukommen. Wir weisen
ausdrücklich darauf hin, dass dieser Appell sowie die Verpflichtung auch an die Eigentümer der unbebauten
Grundstücke innerhalb der Ortslage gerichtet ist. Bitte achten Sie darauf, das Kehricht nicht in den Straßeneinlauf
gelangt, da sonst die Gefahr einer Überschwemmung bei starken Regenfällen auftreten kann. Bei überhängenden
Ästen im Bereich der Straßenlampen ist darauf zu achten, dass das Lichtfeld nicht beeinträchtigt wird. Nach unserer
Straßenreinigungssatzung erstreckt sich die Verpflichtung auf die Fahrbahn einschließlich der Gehwege und der
Straßenrinnen.

Wir würden uns freuen, wenn durch diese Hinweise die bisher Säumigen zur Verbesserung der Sauberkeit
unseres Ortes angeregt werden und ihrer Pflicht regelmäßiger nachkommen.

Ein großes Lob all denen, für die es eine Selbstverständlichkeit ist, im Sinne des Allgemeinwohl ihr
Grundstück entlang der Straße in einem tadellosen Zustand zu halten.

 

Thilo Schmitt
Ortsbürgermeister

   
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